Einreisebestimmungen für Südafrika
Bitte beachten Sie, dass es Ihre Verantwortung ist, mit dem korrekten Visa in Südafrika einzureisen. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Einreiseverbot und die sofortige Rückreise.
Weiters ist zu beachten, dass Sie zwar unter gewissen Umständen Ihr Visum in Südafrika verlängern, jedoch nicht den Status Ihres Aufenthaltes verändern können. (z.B. von Sprachstudent auf Arbeitserlaubnis).
Stand der Informationen ist Januar 2011. Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern und von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich sein. Für den aktuellen Stand wenden Sie sich bitte an die Südafrikanische Botschaft in Ihrer Heimat oder besuchen www.home-affairs.gov.za.
Für weitere Fragen oder bei Problemen mit einer Botschaft können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welches Visum benötige ich?
Bei Beantwortung der drei nachfolgenden Fragen erhalten Sie Auskünfte darüber, welches Visum Sie benötigen (Informationen auf Englisch).
Newsletter
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
Studenten können um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ansuchen. Das Department of Home Affairs kann den Antrag jedoch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor Reisebeginn eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Aufenthalts zu beantragen.
Anforderungen für eine Verlängerung:
- Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
- Das Antragsformular BI-1739 muss ausgefüllt werden.
- Der Reisepass muss mindestens 30 Tage über die geplante Verlängerung hinaus gültig sein.
- Eine gültige aktuelle Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung.
- Eine Antragsgebühr ist zu entrichten.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Bankauszüge oder Gehaltszettel).
- Sie müssen über ein gültiges Retourticket verfügen.
- Von uns erhalten Sie ein Schreiben bezüglich Zweck und Dauer der Verlängerung (z.B. ein verlängerter Sprachkurs).
Impfungen
Impfungen sind nicht erforderlich. Für den Nordosten Südafrikas werden Malariatabletten dringend empfohlen. Weitere Empfehlungen erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Ein Gelbfieberzertifikat ist erforderlich bei der Einreise von oder der Weiterreise in folgende Länder:
Afrika: Angola, Burundi, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo, Equatorial Guinea, Ethiopien, Gambia, Gabon, Guinea, Guinea-Bissau, Ghana, Elfenbeinküste, Kenya, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Sao Tome and Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Rwanda, Tanzania, Togo, Uganda und Zaire.
Südamerika: Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch Guyana, Guyana, Panama, Peru, Surinam, Venezuela, Argentinien und Paraguay.
Reisekrankenversicherung
Wir empfehlen allen Studenten den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. NetworX von Compcare bietet Sprachreisestudenten in Südafrika eine Krankenversicherung für die Dauer von 1 - 12 Monaten an. Die Kosten betragen € 32 (ZAR 306) pro Monat (Stand Juni 2011). Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sie hier.
